TV/Funk/Presse im Jahr 2010
[22.07.2010]
Capital 8/2010, 116 bis 118 sowie Capitalonline, „Selbstjustiz im Steuerrecht“
bzw. „Volksaufstand gegen das Steuerrecht“ mit verschiedenen Zitaten von
„Juristen wie Michael Balke, Richter am Finanzgericht Niedersachsen“
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[12.07.2010]
Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, Vorsitzender Richter im 6. Senat des
Bundesfinanzhofs, Neue Wirtschafts Briefe 28/2010, S. 2203 bis 2204, zum
Soli-Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts:
„sorgfältig und überzeugend begründet“ … „Der Vorlagebeschluss enthält alles,
was für die finanzverfassungsrechtliche Würdigung und die grundrechtsbezogene
Prüfung des Solidaritätszuschlags von Bedeutung sein könnte. Dem ist nichts
hinzuzufügen“ … „Es bleibt also zu hoffen, dass sich der Zweite Senat des BVerfG
der Vorlage annimmt und die Ergänzungsabgabe ‚Solidaritätszuschlag‘ – ungeachtet
der Entscheidung des Ersten Senats v. 9.2.1972 – erneut einer
verfassungsrechtlichen Prüfung unterzieht. Abgesehen davon, dass inzwischen fast
40 Jahre seit der letzten Überprüfung einer Ergänzungsabgabe vergangen sind und
der Solidaritätszuschlag auf einem anderen Gesetz beruht, würde der
Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen wohl auch den erhöhten Anforderungen
genügen, die an die Zulässigkeit der wiederholten Vorlage einer Norm gestellt
werden“.
[Juli 2010]
Forum des Deutschen Steuerberaterverbandes, Zitat des Monats, Die
Steuerberatung, 7/2010, 335: „Man muss sich der Muße hingeben, die
Gesetzesmaterialien zu lesen, nicht nur googeln, sondern auch die Fernleihe
bemühen“ von Dr. Michael Balke, Richter am Niedersächsischen FG, zur Vorlage des
Solidaritätszuschlaggesetzes beim Bundesverfassungsgericht
[05.06.2010]
Organspende – Helfen nach dem Tod
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[Mai 2010]
„Erhellend ist auch die jüngste veröffentlichte Begründung des Niedersächsischen
Finanzgerichts zum Vorlagebeschluss in Sachen Solidaritätszuschlag (25.11.2009,
Az. 7 K 143/08). Die Begründung ist stellenweise von erfrischender Klarheit. Zur
Frage, was eine Bedarfsspitze, die eine Ergänzungsabgabe rechtfertigt, ist heißt
es etwa: ‚Eine Bedarfsspitze ist eine Spitze, keine Hochebene der Finanzierung‘.
Die lesenswerte Begründung haben wir für Sie … zur Verfügung gestellt“ so Anke
Kolb-Leistner, SteuerConsultant 5/2010, S. 3
[26.04.2010]
„Soli ‚nicht vertretbar‘ Ein neues Argument gegen den Solidaritätszuschlag hat
das Niedersächsische Finanzgericht jetzt für seine Vorlage ans
Bundesverfassungsgericht ausgegraben. So habe der Bundesrat 1954 vor der
Grundgesetzesänderung betont, dass es ‚nicht vertretbar‘ sei, einen solchen
Zuschlag zu erheben, wenn gleichzeitig die Steuertarife sänken. Genau dies war
im vergangenen Jahrzehnt mehrfach der Fall. Die Vorstellung des Parlaments sei
es damals gewesen, dass dann solche Zuschläge entfallen müssten,“, so kis, Focus
17/2010, S. 19
[15.03.2010]
DWS-Steuerberateronline: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig? Professor Dr.
Ulrich Sommer interviewt Dr. Michael Balke
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