Dr. jur. Michael Balke
Rechtsanwalt ab 26.2.2019, Finanzrichter (ab 1.9.2018 a.D.) mit der Leidenschaft für Steuergerechtigkeit, für effektiven Rechtsschutz des Bürgers, gegen staatliche Willkür
Logo Dr. jur. Michael Balke (c) by Dirk Balke

TV/Funk/Presse im Jahr 2010

[22.07.2010]
Capital 8/2010, 116 bis 118 sowie Capitalonline, „Selbstjustiz im Steuerrecht“ bzw. „Volksaufstand gegen das Steuerrecht“ mit verschiedenen Zitaten von „Juristen wie Michael Balke, Richter am Finanzgericht Niedersachsen“
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[12.07.2010]
Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, Vorsitzender Richter im 6. Senat des Bundesfinanzhofs, Neue Wirtschafts Briefe 28/2010, S. 2203 bis 2204, zum Soli-Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts: „sorgfältig und überzeugend begründet“ … „Der Vorlagebeschluss enthält alles, was für die finanzverfassungsrechtliche Würdigung und die grundrechtsbezogene Prüfung des Solidaritätszuschlags von Bedeutung sein könnte. Dem ist nichts hinzuzufügen“ … „Es bleibt also zu hoffen, dass sich der Zweite Senat des BVerfG der Vorlage annimmt und die Ergänzungsabgabe ‚Solidaritätszuschlag‘ – ungeachtet der Entscheidung des Ersten Senats v. 9.2.1972 – erneut einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzieht. Abgesehen davon, dass inzwischen fast 40 Jahre seit der letzten Überprüfung einer Ergänzungsabgabe vergangen sind und der Solidaritätszuschlag auf einem anderen Gesetz beruht, würde der Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen wohl auch den erhöhten Anforderungen genügen, die an die Zulässigkeit der wiederholten Vorlage einer Norm gestellt werden“.

[Juli 2010]
Forum des Deutschen Steuerberaterverbandes, Zitat des Monats, Die Steuerberatung, 7/2010, 335: „Man muss sich der Muße hingeben, die Gesetzesmaterialien zu lesen, nicht nur googeln, sondern auch die Fernleihe bemühen“ von Dr. Michael Balke, Richter am Niedersächsischen FG, zur Vorlage des Solidaritätszuschlaggesetzes beim Bundesverfassungsgericht

[05.06.2010]
Organspende – Helfen nach dem Tod
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[Mai 2010]
„Erhellend ist auch die jüngste veröffentlichte Begründung des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Vorlagebeschluss in Sachen Solidaritätszuschlag (25.11.2009, Az. 7 K 143/08). Die Begründung ist stellenweise von erfrischender Klarheit. Zur Frage, was eine Bedarfsspitze, die eine Ergänzungsabgabe rechtfertigt, ist heißt es etwa: ‚Eine Bedarfsspitze ist eine Spitze, keine Hochebene der Finanzierung‘. Die lesenswerte Begründung haben wir für Sie … zur Verfügung gestellt“ so Anke Kolb-Leistner, SteuerConsultant 5/2010, S. 3

[26.04.2010]
„Soli ‚nicht vertretbar‘ Ein neues Argument gegen den Solidaritätszuschlag hat das Niedersächsische Finanzgericht jetzt für seine Vorlage ans Bundesverfassungsgericht ausgegraben. So habe der Bundesrat 1954 vor der Grundgesetzesänderung betont, dass es ‚nicht vertretbar‘ sei, einen solchen Zuschlag zu erheben, wenn gleichzeitig die Steuertarife sänken. Genau dies war im vergangenen Jahrzehnt mehrfach der Fall. Die Vorstellung des Parlaments sei es damals gewesen, dass dann solche Zuschläge entfallen müssten,“, so kis, Focus 17/2010, S. 19

[15.03.2010]
DWS-Steuerberateronline: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig? Professor Dr. Ulrich Sommer interviewt Dr. Michael Balke
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